Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sichelkauf

Sichelkauf

, m.

wie Sichelhandel 
  • [Beschwerde über] neuw angestellte factoreyen in eyßen, segeßen vnnd sichelkauff, da sonderlich wegen des eysenkauffs die vmb dem landt vnd andere den factoreyen fein entlegene ort sich heftig beschwerdt befinden
    1605 PatrArch. 1 (1784) 335
  • wir [haben] bey unserm juͤngst gehaltenen landtag ... gnaͤdig bewilliget, ... daß wir unsern unterthanen deß segesen-, sichlen-, strohmesser- und wezsteinkaufs halben einen freyen kauf nach jedes gelegenheit gestatten wollen
    1607 Reyscher,Ges. XII 610