Sichelmiete, f., n.
Sichelmiete, f., n.
zu
Miete (I)
wie Sichelbier
Sachhinweis: JbBrandenbKG. 26 (1931) 22-26
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was für eine beschaffenheit es mit dem sekel-mey habe, ... ob es nicht gar abzuschaffen ... sey1653 CöllnKons. 320
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der klagende pfarrer gesteht, daß er der gemeinen baurschafft zur einbringung des zehends die sekel-mehde an einem faße bier zuentrichten schuldig sey. als aber ... der pfarrer ihm meistens selber den zehend erackern muß, kann er auch die sekel-mehde voritzo zuentrichten nicht angehalten werden1662 CöllnKons. 123