Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sicherheitsmittel

Sicherheitsmittel

, n.

Maßnahme zur Herstellung von Sicherheit (II) 
  • daß keine bessere sicherheits-mittel uͤbrig seyen, als welches ihre koͤnigliche majestaͤt uns fuͤrschlaͤget
    1650 Londorp VI 605
  • die obsignations-ausuͤbungen gruͤnden sich nicht auf ... reichs-geseze ... und seyen als blosse sicherheitsmittel einer obrigkeit anzusehen
    1774 Moser,Reichstage I 299