Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sicherpfahl

Sicherpfahl

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
in einem Mühlbach unter obrigkeitlicher Aufsicht eingeschlagener Pfahl (I 6) zur Kontrolle der genehmigten Stauhöhe des Wassers
vgl. Fachbaum
  • als die hebe an der müln geringer worden vnd auch kein sicherphale dabey was, darab man solich eigentlich mercken mochte, ... han ich gemelte anweysern einen eychen phale mit einer kopfern platten inwendig der ischleytern stoissen ... lassen
    1504 ErfurtWasserO. 117
  • auch sollen die muͤhl-graben ohne aufsatz, breter, steine, rosten, pfaͤhle und dergleichen, allwege dem waͤhre und sicher-pfaͤhlen gleich, rein und offen erhalten werden
    1666 GothaLO. II 3 Tit. 46
  • der fachbaum und sicherpfal muͤssen in beiseyn geschworner leute, der benachbarten muͤller, und abgeordneten des muͤhlherrns geleget werden
    1757 Estor,RGel. I 217
  • der sicher-pfal und die wehrlatte muͤssen in gleicher wage stehen ... so bald das nivelliren die gleichheit des sicher-pfales und des wehres zeiget, so wird jender mit erde bedecket und vergraben; damit aber man wisse, wo er stehe: so wird diß im protocole des beamtens angemerket; inmassen one beiseyn der oberkeit des ortes kein sicher-pfal gesezet werden darf
    1757 Estor,RGel. I 956
  • der ... eich- und sicherpfahl muß in gegenwart der gerichtsdeputirten, der geschwohrnen muͤhlmeister, muͤhlschauer und der benachbarten muͤller gelegt ... [und darf nicht] aufgegraben werden
    1785 Fischer,KamPolR. III 58
  • damit aber der muͤller wisse, wie hoch er sein wasser halten duͤrfe, so muß bei allen muͤhlen ... eine sichere graͤnze des erlaubten wasserstandes durch den sogenannten mahlpfahl, mehlpfahl, eichpfahl oder sicherpfahl bestimmet ... werden
    1794 Kropatschek,KKGes. IV 726
  • veränderungen des sicherpfahls können nicht anders als unter aufsicht der landespolizey ... vorgenommen werden
    1794 PreußALR. II 15 § 243
  • nicht nur, damit die oben oder unten liegenden muͤhlen nicht beeintraͤchtigt werden, sondern auch, um ueberschwemmungen zu verhuͤten ... wird die hoͤhe der wehre ... durch die policey bestimmt, und zur bezeichnung derselben werden eich-, sicher- heeg-, mahl- oder muͤhlpfaͤhle gesetzt
    1803 v.Berg,PolR. III 467
unter Ausschluss der Schreibform(en):