Sicherstellung, f.
Sicherstellung, f.
I
Erhaltung, Aufrechterhaltung, Schutz (von Frieden, Werten, Ordnung)
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daß man der guten hoffnung lebet, es werde ... aller fernerer feindlicher gewalt ... abgewendet werden koͤnnen: nichts desto weniger aber fuͤr gut angesehen, daß, zu mehrerer ihrer sicherstellung und zu verhuͤtung ... alle von gott verliehende mittel zu allgemeiner rett- und beschuͤtzung angewendet werden1690 Moser,StaatsR. 30 S. 296 Faksimile
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ein hauptzweck der brandversicherungs-anstalten in beziehung auf den staat ist erhaltung und sicherstellung des staatsvermoͤgens, welches aus dem inbegriffe der saͤmmtlichen guͤter der unterthanen besteht1803 v.Berg,PolR. III 72 Faksimile
II
obrigkeitliche Sicherheitsgarantie, Schutzversprechen, Schutzgewährung für best. Gruppen
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es entstunden daraus weitlaͧftige verhandlungen des corporis evangelicorum auf dem reichstag mit dem kaiser und dem katholischen religionstheil, die sich mit verwahrungen und sicherstellungen beyder religionstheile endigten1791 Malblank,Kanzleiverf. I 375 Faksimile
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zu sicherstellung der in den badischen landen recipirten verschiedenen religionsverwandten und ihrer vorhin ausgeuͤbten rechte wurde ... der reichsdeputations-schluß ... zur basis angenommen1806 Roman,BadKirchR. 1 Faksimile
III
(finanzielle) Absicherung, Schutz (finanzieller Interessen); insb. durch Sicherheitsleistung (II); auch die Sicherheitsleistung selbst
vgl.
sicherstellen (I)
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[patenten wegen] einsweilliger sicherstellung deren creditoren anforderungen1723 CAustr. IV 136 Faksimile
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daß kuͤnftighin ... die vor dergleichen capitalien eingesezt werdende unterpfaͤnder zur sicherstellung des publici in das unterpfands-buch eingetragen werden1763 SammlBadDurlach II 105 Faksimile
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wir wollen auch zur sicherstellung eines jeden vermoͤgens ausdruͤcklich, daß ... eine regress-klage zugelassen werden solle1764 NCCPruss. III 392 Faksimile
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da laͤndliche guͤterbesitzer in ihrer jagdgerechtigkeit nicht selten ... beeintraͤchtiget werden ...: so fallen, zur sicherstellung dieses eigenthumes, veschiedene gelegenheiten zu pfaͤndungen vor1783 Krünitz,Enzykl. 28 S. 317 Faksimile
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jedoch haben einige landesgeseze, theils ... zur sicherstellung der uͤbrigen hypothekarischen glaͤubiger weislich verordnet, daß diese ruͤckstaͤndigen zinsen ... nicht uͤber zwey ... jahre alt seyn sollen1785 Fischer,KamPolR. I 793 Faksimile
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der bedrohete ist befugt, sicherstellung durch pfand oder bürgen zu fordern, so lange die nach den umständen wahrscheinliche gefahr fortdauert1794 PreußALR. II 20 § 534
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schuldforderungen werden durch die sicherstellung auf ein unbewegliches gut nicht in ein unbewegliches vermoͤgen verwandelt1811 ÖstABGB. § 299 Faksimile
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[ist ein bau dem einsturze nahe, ist ein Betroffener] befugt, gerichtlich auf sicherstellung zu dringen, wenn anders die politische behoͤrde nicht bereits hinlaͤnglich fuͤr die oͤffentliche sicherheit gesorgt hat1811 ÖstABGB. § 343 Faksimile (Abschnittsbeginn)
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der arrest überhaupt ist ein mittel zur sicherstellung einer forderung1815 Gönner,EntwGesB. II 674 Faksimile
IV
finanzielle Befriedigung
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pfändungen sind, als eine art der privatgewalt, nur alsdann zuläßig, wenn ohne dieselben der zweck der sicherstellung wegen eines schon erlittenen schadens ... nicht erlangt werden kann1794 PreußALR. I 14 § 414
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alle in dem koͤnigreich noch bestehenden juden-korporationen sollen aufgeloͤst ... und die korporations-schulden ... mit voͤlliger sicherstellung der glaͤubiger vertheilt werden1813 RepStaatsVerwBaiern V 313 Faksimile
V
Beschlagnahme
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wie bey der eroͤfnung des concurses die hauptverrichtungen in sicherstellung der masse ... und edictal ladung der glaͤubiger bestehen1800 Bewer,Rechtsfälle VI 53