Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siebenergericht

Siebenergericht

, n.

ein mit sieben Personen besetztes Gericht

I städt. Ausschuss oder Niedergericht (I) für spezifische Aufgaben, zB. Flur- und Grenzstreitigkeiten
  • ein siebner-gericht besteht aus 7 personen ... die siebnere haben alle frühling und herbst-zeit die mark-steine zu visitiren, und alle markungs-stritt, irrungen und mängel auszumachen
    1746 Ansbach/Simmerding,Grenzzeichen 418
  • wollen wir auch die Geißlinger schirmgemeinde bei ihrem herkommlichen rug und siebnergericht handhaben und schüzen; doch daß sie durchgehends in allen sich ereignenden irrungen, strittigkeiten und klaghändeln bey unßerem ober- casten- und vogtamt U. recht geben und nehmen sollen müßen
    1763 JbMittelfrk. 45 (1896) 90
  • sollen in dem siebner-gericht nicht vater und sohn, auch nicht zwei gebruͤder, schwiegervaͤter ... noch zwei schwaͤger zugleich sein
    1782 Scotti,Sayn 858
II in Straßburg: Polizeigericht mit Zuständigkeit für Injurien, das Bleiberecht von Auswärtigen (vgl. Schirmgericht), Stadtreinigung ua.
  • es sollent ouch die meistere und schöffel an dem subener gericht und ire knecht schuldig ... sin, wo sie befynden ..., das die fursprechen wider den obgeschryben artickel thätten, das dem rat furderlich zu verkunden ... uff das sollichs gestrofft ... werde
    1322 StraßbUB. IV 2 S. 86
  • soll ihm [demjenigen, der ohne Bürgerrecht in der Stadt lebt] das siebenergericht einen andern zettul ... geben, darin sein nam, auch wann und ob ihm ... alhie zu bleiben vor rat oder dem herren ammeister erlaubt worden, geschrieben stehe, damit ein ieder thurnhüeter, siebener- oder almusenknecht, so dergleichen leut uff der gaszen in arbeit oder müeszig gehend befindet, dieselbe rechtfertigen ... können
    1617 Eheberg,StraßbVG. 673
  • was ... die frembde unverburgerte und ledige rauh- und mördelknecht antrifft, sollen dieselbe ... nur bey einem ehrsamen siebnergericht umb einnehmung in die matricul ansuchen, auch die erlaubnus derselben persohnen halber bei den siebnern stehen
    1617 Eheberg,StraßbVG. 673
  • [soll man] die befundene unverburgerte ... personen dem sibnergericht zu abnemung dero darauf gesetzten straf zu weysen
    1617 Schmoller,StraßbTucherZft. 244
  • die siebenzichter oder das siebner-gericht bestehet aus 7 schoͤffen, spricht in geringen zanck-sachen, muͤndlichen schelt- und beschimpffungen, und trägt wegen der reinligkeit in der stadt vorsorge
    1720 Straßburg/Lünig,TheatrCerem. II 1007
III in der Schweiz: ein Zivilgericht für mindere Fälle; meton. die Gerichtssitzung
  • wie vnnd wan man das sibner gericht halten soll
    um 1608 UriLB. 41
  • haben die von Uri ... ein siebner-gericht, dieses richtet um geld-schulden, doch nicht hoͤher dann um 60 pfund
    1735 Leu,RegEidg. 551
  • [Unterwalden hat] ein besonderes gericht, so das sibner-gericht genennet wird, weilen jedes aus 7 von gesamten kilchgenossen erwehlten richteren benanntlich 4 aus dem raht und 3 aus der gemeind selbigen kilchganges bestehet
    1735 Leu,RegEidg. 553
  • das sibner-gericht schlichtet geringere haͤndel, geld-anforderungen, welche unter 30 gulden sind. der statthalter fuͤhret hier den vorsiz. seine sechs beysizer werden aus den rathsgliedern der genossamen, von der lands-gemeinde auf lebenslang hierzu ernennt. von dem sibner-gerichte hat keine berufung fuͤr das fuͤnfzehner-gericht plaz
    1766 Uri/Fäsi II 164
  • ebenso behalten ihre ehemaligen amtsverrichtungen, die nämliche einrichtung und wahlart, in Unterwalden ob dem Wald: der landrath, der zweifache und dreifache landrath, die kirchenräthe, die siebnergerichte, und das landsgeschwornen-gericht
    1803 Mediationsverfassung/QbSchweizVG. 190
unter Ausschluss der Schreibform(en):