Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siebenermahl
Artikel davor:
(siebenbuße)
Siebeneide
Siebener
Siebeneramt
Siebenerbuch
Siebenerei
Siebenergericht
(siebenerhand)
Siebenerknecht
siebenerlei
Siebenermahl
, m.
für die Amtsträger eines Siebenergerichts ausgerichtete Mahlzeit
vgl.
Fünfzehnermahl,
2Mahl (I)
- die fünfzechner- und sibnermähler abzuestellen1625/56 SchweizId. IV 162f.Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons