Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): siebenmal
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(siebenfalt)
Siebengericht
(Siebengift)
siebenhalb
Siebenharde
Siebenhardenbeliebung
siebenjährig
Siebenkinderzehnt
Siebenkreuzer
Siebenling
siebenmal
, adv.
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sieben Male
bdv.:
siebenstund,
siebenwarb
vgl.
siebenerlei,
siebenfalt
- seuen maell scall he [schulte] sprake holden in dem iare meth den luden, de tho der kercken horen15. Jh. (Hs.) NdJb. 33 (1907) 4
- in allen ... gebieten, da bergkwerch seyen, ... sol im iar sibenmal ... vor den bergkrichtern, von allen gruͤeben durch derselben huetleuͤt ... ordenlich geraitt, vnnd ainem jeden arbaiter sein lohn, den er verdient hat, eingelegt ... werden1553 Schmidt,ÖBG. III 1 S. 471
- wurde beschlossen, ein einfaches ziel vor einen ganzen jahrs-betrag siebenmal zu erhoͤhen1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 180Faksimile - in Google Books