Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): siebenmal

siebenmal

, adv.

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sieben Male
  • seuen maell scall he [schulte] sprake holden in dem iare meth den luden, de tho der kercken horen
    15. Jh. (Hs.) NdJb. 33 (1907) 4
  • in allen ... gebieten, da bergkwerch seyen, ... sol im iar sibenmal ... vor den bergkrichtern, von allen gruͤeben durch derselben huetleuͤt ... ordenlich geraitt, vnnd ainem jeden arbaiter sein lohn, den er verdient hat, eingelegt ... werden
    1553 Schmidt,ÖBG. III 1 S. 471
  • wurde beschlossen, ein einfaches ziel vor einen ganzen jahrs-betrag siebenmal zu erhoͤhen
    1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 180
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