Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): siebennächtig
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siebenjährig
Siebenkinderzehnt
Siebenkreuzer
Siebenling
siebenmal
Siebenmeister
siebenmennig
siebennächtig
, adj.
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nach sieben Nächten stattfindend
vgl.
2sieben (II 1)