Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siebtreiben

Siebtreiben

, n.

(im Volk praktiziertes) Verfahren zur Ermittlung eines Diebs oder anderen Straftäters mittels eines in schwingende Bewegungen gesetzten Siebs (I); als Aberglaube verboten
bdv.: Sieblaufen
vgl. Sieb (I 3)
Sachhinweis: Grimm,Myth.4 II 927
  • wer sich der zauberey, des teüfelßbeschwörens oder wahrsagens, sübtreibens und dergleichen verbottenen stücklen understehet ... [ist] nach verbrechen abzuestrafen
    1658 WürtLändlRQ. I 630