Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): siebzigste
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Siebzig
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siebzigste
, num.I in Bezug auf das Lebensalter
II in den siebzigsten Tagen siebzig Tage vor Ostern (in denen mit Unterbrechungen vierzig Tage gefastet wird)
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siech
Siechamt
Siechamtsverweser
Siechbett
(Siechde)
1Sieche
2Sieche
siechen
Siechenamtmann