Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siechengut

Siechengut

, n.

Vermögen aus Stiftungen und Almosen zugunsten der Insassen eines Siechenhauses 
  • daß sie mit den vier fünftheilen der landschaft I. ... des siechenguts halben in einer gemeinsamme standend
    1668 InterlakenR. 539
  • dass diejenigen landmänner ... die einen solchen [Wolf] erlegen, 15 thaler zu erheben haben solle[n], halb aus dem landguth und halb aus dem siechenguth 
    1767 Niedersimmental 187
unter Ausschluss der Schreibform(en):