Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siechenschreiber
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(Siechenmeistersche)
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Siechenrechnung
Siechenreitung
Siechenrock
Siechensäckel
Siechenschau
Siechenschreiber
, m.
Schreiber (I) eines Siechenhauses
- deß siechenschreibers eidt: ... was von des huses wegen yngenommen und ußgegeben wirt ... ynzeschreiben1643 BernStR. X 334Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"