Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siedensrechnung

Siedensrechnung

, f.

von einem Sieder (I) an den Eigentümer des Siedens (I) zu leistende jährliche Abgabe; meton. ein gegen solche Abgabe (erblich) verliehenes Sieden (I) 
  • daran jetztgedachte K. das übrig halb theil aigens (aigenthum-sieden oder siedens-rechnung) und das erb am ganzen sieden mir P.V. und meinen erben zuständig
    1564 Weber,Siedenserbleihen I 179
  • nebst dem jährlich veraccordirten geldtquanto gehören noch und werden auch zu einer jedwedern aigenthümblichen siedens rechnung die sogenante hoff schilben gereicht
    um 1700 Weber,Siedenserbleihen I 54