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Siegel

, n., auch m.
I (oft rundlicher, abgeflachter) Gegenstand zumeist aus Siegelwachs, Siegellack oder Metall (Gold, Blei) mit dem Abdruck eines Siegels (II), auch der Abdruck selbst; das Siegel beweist eine Beglaubigung oder Vollziehung durch den jeweiligen Siegler (I), dem es eindeutig zuordenbar ist, dient daher an/auf Urkunden befestigt dem Nachweis der Echtheit und Rechtskraft, an Sachen der Bestätigung von Güte oder Unversehrtheit, daneben fungiert es als Verschluss zum Schutz vor unbefugtem Zugriff, Kenntnisnahme oder Fälschung; Missbräuche werden mit Todes- oder Leibesstrafe geahndet
  • 1 schriftlichen Dokumenten zur Beglaubigung an- bzw. eingehängt oder aufgedrückt
  • 2 an Handwerkserzeugnissen, insb. an Tuch als (amtliches) Prüf- und Gütezeichen, an akzisepflichtigen Handelswaren als Steuermarke; offen zu I 3 
  • 3 zur Sicherung von Aktenmappen, Behältnissen und Räumlichkeiten gegen unberechtigtes Öffnen oder Entnahme; unter das Siegel bringen amtlich versiegeln
II Siegelstempel (Typar), Instrument mit eingravierten individuellen Bild- und/oder Schriftzeichen zum Anfertigen eines Siegels (I); dem Siegelinhaber von Amts wegen oder persönlich zugeordnet; angeborenes Siegel Siegel, das aufgrund des Geburtsstands geführt werden darf
III Brief und Siegel (uä.) gesiegeltes Schriftstück, Urkunde
I Kanzlei (A), Behörde zur (gebührenpflichtigen) Vornahme von Siegelungen (I) bzw. zur Herstellung von Siegelpapier 
II Posten und Aufgabenbereich eines Sieglers (I) 
III Posten und Aufgabenbereich eines Sieglers (II) 
Rechnungsstelle im Siegelamt (I) 
wie Siegelung (I) 
Baulichkeit bzw. Tisch zur amtl. Beschau und Siegelung (II) von Tüchern

siegelbar

, adj.
I von Tuch uä.: zum Siegeln (II 1) geeignet, bestimmt

Siegelbete

, f., n.
wie Siegelbittung 
Ersuchen um die Besiegelung einer Urkunde durch einen Dritten (Fremdbesiegelung), bei Siegelkarenz oder fehlender Siegelmäßigkeit des Ausstellers; auch die daraufhin erfolgende Siegelung (I) 
Siegelsgezeuge im Fall einer Siegelbittung 
gestempeltes Bleistück als Siegel (I 2) 
gesiegeltes (I) (amtl.) Dokument, Urkunde
I Nichteinhalten einer durch gesiegeltes (I) Schreiben gegebenen Zusicherung
II Erbrechen, Zerstören eines Siegels (I) 
eine urkundliche, gesiegelte (I) Vereinbarung, Zusicherung brechend; siegellos (I) 
Regelwerk, auch Protokollbuch zur Siegelung (II) von Tuchen
Werkstatt eines Siegelgräbers 
Schutzbehältnis für ein Siegel (I 1), Kapse (II) 
wie Siegelung (II), auch die Gebühr dafür
Stempeleisen zum Fertigen eines Tuchsiegels
jmd., der ein Siegel (I) unerlaubt nachmacht oder verändert
jmd., der zum Führen eines Siegels (II) berechtigt ist
1Schnur (I 4) zum Befestigen eines Siegels (I) 
II Gebühr für das Stempeln von Spielkarten durch das Kartenamt 
wie Siegelgeld (I) 
I Gebühr, Taxe für das (amtliche, gerichtliche) Siegeln (I) von Schriftstücken, insb. Urteilen; auch als Entlohnung der siegelnden Amtsperson
II Abgabe, die bei Besitzwechsel an die Herrschaft, insb. den Lehnsherrn zu entrichten ist
III Gebühr für die 1Schau (II) und Siegelung (II) von Tuchen durch den Siegelmeister (I) 
wie Siegelführe 
Institution zur Vornahme von Siegelungen (I); auch der Termin dafür, Siegeltag 
Herstellung eines Siegels (II) 
Kunsthandwerker der Siegel (II) uä. herstellt, Stempel- und Siegelgraveur; ua. als Wandergewerbe, zT. auch zünftisch
II mit einem Siegel (I) versehen
Amtsgebäude, in dem die 1Schau (II) und Siegelung (II) von Tuchen bzw. die Stempelung von steuerpflichtigen Waren wie Wein vorgenommen wird
wie Siegelbüchse 
I mit der sicheren Verwahrung und Beaufsichtigung eines Siegels (II) betrauter (oft hochrangiger) Amtsträger; Siegler (I) 
wie siegeln (II) 
wie Siegelung (II) 
wie Siegelamt (I) 
ein amtl. Siegler (I) 
ein harziges Material zum Fertigen von (aufgedrückten) Siegeln (I); iU. zum Siegelwachs stark abhärtend
wie Siegelgeld (I) 

siegellos

, adj.
I nicht (mehr) berechtigt ein Siegel (II) zu führen; häufig aufgrund eines vorherigen Siegelmissbrauchs; oft formelhaft mit brieflos, ehrlos, rechtlos (I) 
II nicht gesiegelt (I) 
Siegel (I 2) aus Blei als Gütemarke für Tuch
wie Siegelgräber 
berechtigt, ein Siegel (II) zu führen
Berechtigung zur Siegelführung
I (aus dem Kreis einer Zunft bestellter) Qualitätsprüfer von Stoffen und Tüchern, der die Siegelung (II) vornimmt
II mit Prüfungs-, Ordnungs- und Schlichtungsaufgaben betrauter Meister (III) des Töpferhandwerks
Gesamtheit der Siegelmeister (I) 

siegeln

, v.
I (ein Dokument) mit einem Siegel (I) versehen, ein Siegel (I) anbringen; durch Siegelung (I) Urkunden anfertigen
II (Waren, Tiere) zu Prüf- und Kontrollzwecken mit einem Stempel, einer Marke oä. versehen
  • 1 (bei einem Handwerksprodukt) durch Anbringen eines Siegels (I 2) die Qualität bestätigen
  • 2 (eine Handelsware) zum Zeichen der entrichteten Akzise mit einem Siegel (I 2) markieren
  • 3 (ein Pferd) zwecks Zulassung zu einem Wettrennen mit einer Nummernmarke kennzeichnen
III jn. siegeln js. Gut unter gerichtlichen Verschluss, in Beschlag (I) nehmen
I Taxordnung für Siegelgeld (I) 
III Regelwerk über die 1Schau (II) und Siegelung (II) von Handwerksprodukten
amtl. gestempeltes Papier, das gegen Gebühr abgegeben wird und für Eingaben bei Behörden und andere amtl. Vorgänge zu verwenden ist
amtl. Regelwerk über die Nutzung von Siegelpapier 
wie Siegelpapierordnung 
wie Siegelmäßigkeit 
mit einem Siegel (II) versehener Fingerring
Behältnis zur Aufbewahrung von Siegeln (I 2) 
wie Siegelgräber 
jmd., der etw. siegelt (I) 
wie Siegelung (I) 
Zeuge einer Siegelung (I), der nicht selbst siegelt; bei einer Fremdsiegelung durch einen einzelnen Siegler (I) sind idR. zwei Zeugen erforderlich
wie Siegelgräber 
wie Siegel (II) 
wie Siegstein 
wie Siegelgräber 
wie Siegelbittung 
eine Sondervergütung, Nebentaxe 
Tag, an dem behördliche Siegelungen (I) vorgenommen werden
wie Siegelgeld (I) 
wie Siegelherr (I) 
(verschließbare) Lade (I 2) zur Aufbewahrung eines Siegels (II) 
I Vornahme, Durchführung, Akt des Siegelns (I), Besiegelung; meton.: gesiegelte Urkunde
II Anbringen eines Siegels (I 2), insb. an Tuche
III Versiegeln eines beschlagnahmten Gutes
wie Siegelgeld (II)?
Fälschen eines Siegels (I) 
wie Siegelherr (I); als hohes Hofamt
sichere Aufbewahrung eines Siegels (II) 
Wachs zum Fertigen von Siegeln (I); rotes Wachs ist hochstehenden Institutionen und Persönlichkeiten vorbehalten, niederen Adligen und Amtsträgern steht grünes, Bürgerlichen gelbes Wachs zu
Siegel (I 1) mit einer Wappendarstellung
Werkzeug zum Siegeln (II 1) von Stoff und Tuch