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Siegel
, n., auch m.I (oft rundlicher, abgeflachter) Gegenstand zumeist aus Siegelwachs, Siegellack oder Metall (Gold, Blei) mit dem Abdruck eines Siegels (II), auch der Abdruck selbst; das Siegel beweist eine Beglaubigung oder Vollziehung durch den jeweiligen Siegler (I), dem es eindeutig zuordenbar ist, dient daher an/auf Urkunden befestigt dem Nachweis der Echtheit und Rechtskraft, an Sachen der Bestätigung von Güte oder Unversehrtheit, daneben fungiert es als Verschluss zum Schutz vor unbefugtem Zugriff, Kenntnisnahme oder Fälschung; Missbräuche werden mit Todes- oder Leibesstrafe geahndet
- 1 schriftlichen Dokumenten zur Beglaubigung an- bzw. eingehängt oder aufgedrückt
- 2 an Handwerkserzeugnissen, insb. an Tuch als (amtliches) Prüf- und Gütezeichen, an akzisepflichtigen Handelswaren als Steuermarke; offen zu I 3
- 3 zur Sicherung von Aktenmappen, Behältnissen und Räumlichkeiten gegen unberechtigtes Öffnen oder Entnahme; unter das Siegel bringen amtlich versiegeln
II Siegelstempel (Typar), Instrument mit eingravierten individuellen Bild- und/oder Schriftzeichen zum Anfertigen eines Siegels (I); dem Siegelinhaber von Amts wegen oder persönlich zugeordnet; angeborenes Siegel Siegel, das aufgrund des Geburtsstands geführt werden darf
III Brief und Siegel (uä.) gesiegeltes Schriftstück, Urkunde
Siegelamt
, n.I Kanzlei (A), Behörde zur (gebührenpflichtigen) Vornahme von Siegelungen (I) bzw. zur Herstellung von Siegelpapier
II Posten und Aufgabenbereich eines Sieglers (I)
III Posten und Aufgabenbereich eines Sieglers (II)
Siegelamtskasse
, f.(Siegelatie)
, f.Siegelbank
, f.siegelbar
, adj.I von Tuch uä.: zum Siegeln (II 1) geeignet, bestimmt
II wie siegelmäßig
Siegelbete
, f., n.Siegelbittung
, f.Siegelbittzeuge
, m.Siegelblei
, n.Siegelbrief
, m.Siegelbruch
, m.I Nichteinhalten einer durch gesiegeltes (I) Schreiben gegebenen Zusicherung
II Erbrechen, Zerstören eines Siegels (I)
siegelbrüchig
, adj.Siegelbuch
, n.(Siegelbude)
, f.Siegelbüchse
, f.(Siegelei)
, f.(Siegeleiser)
, n.Siegelfälscher
, m.(Siegelführe)
, m.Siegelgarn
, n.Siegelgebühr
, f.I wie Siegelgeld (I)
Siegelgebührnis
, f.Siegelgeld
, n.I Gebühr, Taxe für das (amtliche, gerichtliche) Siegeln (I) von Schriftstücken, insb. Urteilen; auch als Entlohnung der siegelnden Amtsperson
II Abgabe, die bei Besitzwechsel an die Herrschaft, insb. den Lehnsherrn zu entrichten ist
Siegelgenosse
, m.Siegelgericht
, n.Siegelgraben
, n.Siegelgräber
, m.siegelhaftig
, adj.I wie siegelmäßig
II mit einem Siegel (I) versehen
Siegelhaus
, n.Siegelhäuslein
, n.Siegelherr
, m.I mit der sicheren Verwahrung und Beaufsichtigung eines Siegels (II) betrauter (oft hochrangiger) Amtsträger; Siegler (I)
II wie Siegelmeister (I)
siegelieren
, v.Siegelierung
, f.Siegelkammer
, f.ein amtl. Siegler (I)
Siegellack
, m.Siegellohn
, m.siegellos
, adj.I nicht (mehr) berechtigt ein Siegel (II) zu führen; häufig aufgrund eines vorherigen Siegelmissbrauchs; oft formelhaft mit brieflos, ehrlos, rechtlos (I)
II nicht gesiegelt (I)
Siegellot
, n.(Siegelmacher)
, m.siegelmäßig
, adj.Siegelmäßigkeit
, f.Siegelmeister
, m.I (aus dem Kreis einer Zunft bestellter) Qualitätsprüfer von Stoffen und Tüchern, der die Siegelung (II) vornimmt
II mit Prüfungs-, Ordnungs- und Schlichtungsaufgaben betrauter Meister (III) des Töpferhandwerks
Gesamtheit der Siegelmeister (I) siegeln
, v.I (ein Dokument) mit einem Siegel (I) versehen, ein Siegel (I) anbringen; durch Siegelung (I) Urkunden anfertigen
II (Waren, Tiere) zu Prüf- und Kontrollzwecken mit einem Stempel, einer Marke oä. versehen
- 1 (bei einem Handwerksprodukt) durch Anbringen eines Siegels (I 2) die Qualität bestätigen
- 2 (eine Handelsware) zum Zeichen der entrichteten Akzise mit einem Siegel (I 2) markieren
- 3 (ein Pferd) zwecks Zulassung zu einem Wettrennen mit einer Nummernmarke kennzeichnen
Siegelordnung
, f.I Taxordnung für Siegelgeld (I)
Siegelpapier
, n.amtl. Regelwerk über die Nutzung von Siegelpapier
Siegelpatent
, n.Siegelpfennig
, m.I wie Siegelgeld (I)
II wie Siegelgeld (II)?
Siegelrecht
, n.Siegelring
, m.Siegelsack
, m.Siegelschneider
, m.Siegelsfertiger
, m.Siegelsfertigung
, f.Siegelsgezeuge
, m.Siegelstecher
, m.1Siegelstein
, m.2Siegelstein
, m.wie Siegelgräber
wie Siegelbittung
Siegelsverehrung
, f.Siegeltag
, m.Siegeltax
, m.Siegelträger
, m.Siegeltrühlein
, n.Siegelung
, f.I Vornahme, Durchführung, Akt des Siegelns (I), Besiegelung; meton.: gesiegelte Urkunde
II Anbringen eines Siegels (I 2), insb. an Tuche
III Versiegeln eines beschlagnahmten Gutes
Siegelungpfennig
, m.Fälschen eines Siegels (I)
Siegelverwahrer
, m.Siegelverwahrung
, f.Siegelwachs
, n.Siegelwappen
, n.(Siegelzange)
, f.Artikel danach:
siegen
(Siegfecht)
(siegfechten)
Siegfechtung
sieghaft
sieghaftig
Sieghelm
Sieghorcher
Siegler