Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegelbittung

Siegelbittung

, f.

Ersuchen um die Besiegelung einer Urkunde durch einen Dritten (Fremdbesiegelung), bei Siegelkarenz oder fehlender Siegelmäßigkeit des Ausstellers; auch die daraufhin erfolgende Siegelung (I) 
  • [wir] vier... bekennen all unverschiedenlich, daß solchen ... vertrag ... hiemit wissentlich in kraft dieses briefs angenommen, unser herrn u. freund, die mittler obgenannt, umb siglbittung gebethen
    1499 ZFerd.2 4 (1838) 198
  • bezeugen meiner sigelbittung sind die ersamen [etc.]
    1550 SchwäbWB. VI 3115
  • wuͤrde aber einer angeregte, darauff stehende eltere pfandschafften ... einleyben zulassen vmbgehen, vnd dieselb in der sigelbittung wissendtlich verschweygen, so soll gegen jhme, als einem der sein trew vnd gluͤb vberschritten, gehandelt werden
    1554 AmbergGesatzB. 28r
  • des zu warem urkunt, so ist diser ordnungsbrief auf ermelts begern und erstaten siglpitung under und mit merberierter herrn C.W., pfarrers, und A.E., pflegers, ... hierfürgehengten aignen und adelichen insiglen ... bechreftigt [worden]
    1616 Tirol/ÖW. XVII 127
  • die vom adel und graduirte persohnen mögen an stat der siglbitung neben gemainer statt insigl mit irn insiglen auch mit fertigen, und umb das insigl ze bitten überhoben seyn
    1628 MünchenStR.(Auer) 269
  • bey eröffnung, anlob-, zuesag- und erstater siglpitung dißes güetigen vergleichs seint hierzue erkhieste beysitzer und dißer sachen gezeugen gewest die fürnemen [...]
    1645 VorarlbAgrU. 232
unter Ausschluss der Schreibform(en):