Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegelgericht

Siegelgericht

, n.

Institution zur Vornahme von Siegelungen (I); auch der Termin dafür, Siegeltag 
Sachhinweis: Laufs,Rottweil 86
  • das fridensinstrument, so auf bergament auf der orten sigel gericht zue fertigen
    1656 Zurfluh,ZwyerEveb. 1363
  • auch soll beim siegelgericht vorerst die land-ordnung ... vorgelesen werden; ... die kaufe 3 sonntage nach einander aufzurufen und am siegeltage zu verbriefen
    1803 WeistNassau II 251