Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegelkommissarius
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, m.
ein amtl. Siegler (I)
- damit nun das siegel-papier in unseren erb-koͤnigreich und landen an allen orten zur gnuͤge vorhanden sey ... so ist in ... Wien ein ober-siegel-amt aufgerichtet, und darzu ein ober-siegel-amtmann, und gegenschreiber, ... in andern unsern ... haupt-staͤdten ... ein siegel-commissarius ... welche in ihren ... siegel-aemtern ... so viel papier siegeln sollen, daß die laͤnder damit zur genuͤge moͤgen versehen werden1686 CAustr. III 237Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)