Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegelkommissarius

Siegelkommissarius

, m.

ein amtl. Siegler (I) 
  • damit nun das siegel-papier in unseren erb-koͤnigreich und landen an allen orten zur gnuͤge vorhanden sey ... so ist in ... Wien ein ober-siegel-amt aufgerichtet, und darzu ein ober-siegel-amtmann, und gegenschreiber, ... in andern unsern ... haupt-staͤdten ... ein siegel-commissarius ... welche in ihren ... siegel-aemtern ... so viel papier siegeln sollen, daß die laͤnder damit zur genuͤge moͤgen versehen werden
    1686 CAustr. III 237