siegeln, v.

(ein Dokument) mit einem Siegel (I) versehen, ein Siegel (I) anbringen; durch Siegelung (I) Urkunden anfertigen
(Waren, Tiere) zu Prüf- und Kontrollzwecken mit einem Stempel, einer Marke oä. versehen
    (bei einem Handwerksprodukt) durch Anbringen eines Siegels (I 2) die Qualität bestätigen
    (eine Handelsware) zum Zeichen der entrichteten Akzise mit einem Siegel (I 2) markieren
    (ein Pferd) zwecks Zulassung zu einem Wettrennen mit einer Nummernmarke kennzeichnen
jn. siegeln js. Gut unter gerichtlichen Verschluss, in Beschlag (I) nehmen