Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegelrecht

Siegelrecht

, n.

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wie Siegelmäßigkeit 
  • daß ein ... jeder bei seim brieff und sigelrechten gelaßen [wirdt]
    1670 BernStR. VII 1 S. 329
  • weilen die von M. in ansehung deß schreib- vnd sigill-rechts ... in langwiligem posses sich befinden, weiteren titul aber nicht aufweisen können, alß solle es auch darbey sein bewenden haben
    1736 MellingenStR. 437