Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegelsfertigung

Siegelsfertigung

, f.

wie Siegelung (I) 
  • soll ime [lehrjungen] der lehrbrueff undter einer ehrsamen bruederschafft siglsfertigung ervolgen
    1622 BeitrSteirG. 23 (1891) 17
  • ein schriftliches hauptgeschäft, wann es durchaus von dem geschäftiger oder erblaßer mit eigener hand geschriben, unterschriben, und mit dessen sigels- oder pettschaftsfertigung versehen ist, hat seine volle gültigkeit
    1753 Wesener,ErbrechtÖsterr. 130