Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegelsfertigung
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Siegelsfertiger
Siegelsfertigung
, f.
wie Siegelung (I)
- soll ime [lehrjungen] der lehrbrueff undter einer ehrsamen bruederschafft siglsfertigung ervolgen1622 BeitrSteirG. 23 (1891) 17
- ein schriftliches hauptgeschäft, wann es durchaus von dem geschäftiger oder erblaßer mit eigener hand geschriben, unterschriben, und mit dessen sigels- oder pettschaftsfertigung versehen ist, hat seine volle gültigkeit1753 Wesener,ErbrechtÖsterr. 130