Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegeltag

Siegeltag

, m.

Tag, an dem behördliche Siegelungen (I) vorgenommen werden
  • daß außerhalb der gewonlichen gerichtstagen, eigene vnd sunderliche siegeltaͤge in beysein zweier oder dreyer scheffen allein gehalten werden
    1554 CCNass. I 1 Sp. 161
  • aus diesem expeditions-buche wird an jedem siegel-tage der sogenannte siegel-zettel durch den canzeley-inspectorem oder ersten canzelisten abgeschrieben
    1780 NCCPruss. VI 1966