Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegelwachs
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, n.
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Wachs zum Fertigen von Siegeln (I); rotes Wachs ist hochstehenden Institutionen und Persönlichkeiten vorbehalten, niederen Adligen und Amtsträgern steht grünes, Bürgerlichen gelbes Wachs zu
vgl.
Siegellack
- eyn punt segelwas 3 gross.1. Drittel 14. Jh. AachenStRechn. 411
- an kolen, kersen end segelwas ther kameren 2 mar 10 ß1380/81 DuisbStRechn. 234
- dem marktschreiber soll man umb ainen pergamenen brief und um das siglwachs gebn ... 42 ₰1484 NÖsterr./ÖW. IX 779Faksimile (ca. 36 KB)
- daß ... die cantzeley kosten, pergamen, papir, dinten, siegelwachs vnd dergleichen ... justificirt vnd belegt werdenSeckendorff,Fürstenstaat (1656) 254
- [ks. Privileg daß marckt richter] in außferttigung der ambtssachen, anstath des grünen daß rothe sigilwax gebrauchen dörffen1674 Wartinger,Eisenerz 16
- naͤchst dem bisher bekannten siegelwachse wurde nun auch das sogenannte spanische lack (cera hispanica) oder siegellack in teutschland uͤblich, dessen gebrauch sich aus den Niederlanden nach und nach in die teutschen provinzen verbreitete1793 Bischoff,Kanzlei. I 70Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
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