Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Signal

Signal

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
(optisches oder akustisches) Zeichen zur Übermittlung von Nachrichten oder Anweisungen, insb. in der Seefahrt (I) und im Krieg
  • [ordnung vom krieg zu land und zu wasser:] von den signalen oder zaichen bey der nacht zu faren
    Anf. 16. Jh. AnzGMus. 8 (1839) 118
  • wenn ein commißhaber auslaͤufft, und einiges schiff- oder fahrzeug antrifft, worauf er sein signal oder jagt-schuß thut, so lieget dem schiffer, so er verfolget, ob, selbiges zu respectiren
    1715 Lünig,CJMilit. Anh. 191
  • mögte aber eine diebesrotte zu verfolgen seyn, welches man aus dem von den nachtwächtern zu gebenden signal zu unterscheiden haben wird
    1740 OstfriesBauerR. 167
  • signale: ... sind zeichen, die personen von einerley parthey einander zu geben uͤbereinkommen, um dadurch in gewisser entfernung die gehoͤrigen nachrichten einander zu ertheilen
    1757 Eggers,NKriegsLex. II 909
  • [beym eisgange sollen die lootsen am strande] den schiffen, woran zu kommen ihnen unmoͤglich ist, durch flaggen oder andere signale den zu nehmenden sichersten cours ... anzeigen
    1776 v.Berg,PolR. V 213
  • daß bey hochanschwellendem maynstrohme ... durch schießgewehr das signal von sich eingestellten betraͤchtlichen wasserfluthen von ort zu ort gegeben werde
    1789 Wüst,Policey VI 294
unter Ausschluss der Schreibform(en):