Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Silberzeche

Silberzeche

, f.

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wie Silberbergwerk 
  • [dass] schichtmeister und steiger ... die silberzechen innehaben und mit silber umbgehen ... über nacht oder eczliche tage außenbleiben [wirdt nicht erlaubet]
    um 1600 Löscher,ErzgBerggebr. I 145
  • es sollen die schichtmeister ihren vorrath von der silber-zechen in unserm zehenden lassen
    1698 Span,Bergsp. 248
unter Ausschluss der Schreibform(en):