Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sinker

Sinker

, m.

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I Bergmann, der Schächte sinkt (III) 
  • es soll kein schieferhauer, syngker, hespeler noch junge mit arbeit vorsehen werden, er habe dan an eidesstadt zugesagt, diese neue ordenunge, reformation und zusammensetzunge ... treulich zu halten
    1567 MansfeldBergbUB. 165
  • sollen alle bergleute, steiger, schieferhauer, sinker, haspeler ... schuldig sein, da sich ... auf dem berge ... feuer oder ander unfall ereignen würde, ... soviel möglich des bergwerks schaden verhüten und abwenden helfen
    1688 MansfeldBergbUB. 229
II vereidigter Bergbeamter, der eine Zeche unter seiner Aufsicht hat
bdv.: Sinkler
  • beeydigte berg-bediente, die gewisse zechen in ihrer auffsicht haben, ... werden auch an manchem orte schau-herren, sincker und schiefer-geschworne genennet
    1710 Herttwig,Bergb. 173