Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sinkler

Sinkler

, m.

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wie Sinker (II) 
  • beeydigte berg-bediente, die gewisse zechen in ihrer aufsicht haben, werden auch an manchen orten schau-herren, sinckler und schiefer-geschworne genennet
    1735 Zedler X 1247
  • sinkler: ... ein geschworner bergbedienter, welcher eine gewisse zeche in seiner auffsicht hat, und auch sinkergeschworner, schauherr ... genannt wird
    1780 Adelung IV 481