Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sittiglich

sittiglich

, adv.

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bedächtig, ruhig, besonnen
  • sol ein jeglicher seine meinung vnd notturfft nicht unfreundlich oder mit ungestüm, sondern sittiglich vorbringen
    1570 Rautenstrauch,Luther 229
  • [die hebmutter soll] guth achtung haben, wie es umb ein yede frau gestalt, die nit ubertreibenn, sondern der frucht sittiglich gewarttenn
    16. Jh. RheingauLändlRQ. 75
unter Ausschluss der Schreibform(en):