Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sittlichkeit
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, f.
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Moral; den (guten) Sitten (II) entsprechendes Verhalten, gutes Benehmen
bdv.:
Sittigkeit
- hoͤffligkeit vnd sittligkeit eines regentenSeckendorff,Fürstenstaat (1656) 414
- die hoͤchste gewalt soll schuͤtzen den ganzen staat ... gegen innere verletzungen ... der sittlichkeit, durch verwilderung der kommenden generationen, durch ruͤckfall der erwachsenen in die barbarey1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 24Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- was unrecht ist, ist auch unsittlich, weil sittlichkeit nur in dem freyheitsgebiete gedeihen kann, aber nicht umgekehrt1798 Grolman,KrimRWiss. 2Faksimile (ca. 200 KB)
- endlich sind ... uͤber ... gebrechen uͤberhaupt, insofern solche auf sittlichkeit bezug haben, wenn sie auch gleich in das gebiet der weltlichen beamten allein gehoͤren, gemeinschaftliche berathungen anzustellen1803 Reyscher,Ges. IX 8Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- polizeigewalt ... sorgt ... für sicherheit der moralität durch aufsicht auf sittlichkeit stöhrende menschen1804 Gönner,StaatsR. 425Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Struv rechnet folgende stuͤcke zur polizey: ... alle gute sittlichkeit und ehrbarkeit, in kleidung, spielen, conversation u. dergl.1805 RepRecht XII 23Faksimile (ca. 388 KB)
- der aufzunehmende muß ... bei der akademie ... uͤber seine sittlichkeit und naturgabe ein zeugniß [beibringen]1808 RepStaatsVerwBaiern IV 3Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- jene ursache ist unerlaubt, welche von dem gesez verboten, der sittlichkeit entgegen, oder der staats-ordnung zuwider istBadLR. 1809 Satz 1133Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- ein kind kann enterbt werden: ... wenn es eine gegen die oͤffentliche sittlichkeit anstoͤßige lebensart beharrlich fuͤhret1811 ÖstABGB. § 768Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- nicht blos das starre recht, sondern auch die sittlichkeit wird als richtschnur der handlungen betrachtet1829 Mohl,WürtStR. I 7Faksimile - in Google Books
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