Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sitzbank
Artikel davor:
Sittenstrafe
sittig
Sittigkeit
sittiglich
sittlich
Sittlichkeit
sittsam
Sittsamkeit
situiert
Sitz
Sitzbank
, f.
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das langgezogene Sitzmöbel, Bank (I); ua. als Fahrhabe oder Bestandteil einer Immobilie
vgl.
Sitztruhe
- das ist wagendes erbe: ... hengeschrein, truhen, almar, hackpenck, sitzpenck, die [nit] angenagellt sein15. Jh. (Hs.) BambStR. 98Faksimile - in Google Books
- [ob der schifflût einer] standlad oder sitzbanck breche und jro einer das wider machen und bessern woͤlte, das jnen das zugelassen sin [sol]1509 ZürichStB. II 403
- sitzbencke in den stuben oder im hause gefestet, vmblagen, ofenbret in den stuben vnd ... sitzbencke fur den thuͤren gezimmert oder gemawert ... bleiben bey dem hause, vnd ... sol man dem hause lassen folgen1574 Ekhardi,MagdebR. II 9, 15Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- beiderseits komliche sitzbanck, auff einer seiten fuͤr die hhl. raͤth ... undt burger, auff der andern ... fuͤr die geistliche herren1705/36 Geschfrd. der 5 Orte 10 (1854) 146
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Sitzbrunn
(Sitzelbrief)
(Sitzelschoß)
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(Sitzenstuhl)
Sitzentum
Sitzer
Sitzgeld
Sitzgeldnehmung