Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sitzbank

Sitzbank

, f.

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das langgezogene Sitzmöbel, Bank (I); ua. als Fahrhabe oder Bestandteil einer Immobilie
vgl. Sitztruhe
  • das ist wagendes erbe: ... hengeschrein, truhen, almar, hackpenck, sitzpenck, die [nit] angenagellt sein
    15. Jh. (Hs.) BambStR. 98
  • [ob der schifflût einer] standlad oder sitzbanck breche und jro einer das wider machen und bessern woͤlte, das jnen das zugelassen sin [sol]
    1509 ZürichStB. II 403
  • sitzbencke in den stuben oder im hause gefestet, vmblagen, ofenbret in den stuben vnd ... sitzbencke fur den thuͤren gezimmert oder gemawert ... bleiben bey dem hause, vnd ... sol man dem hause lassen folgen
    1574 Ekhardi,MagdebR. II 9, 15
  • beiderseits komliche sitzbanck, auff einer seiten fuͤr die hhl. raͤth ... undt burger, auff der andern ... fuͤr die geistliche herren
    1705/36 Geschfrd. der 5 Orte 10 (1854) 146
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