Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Skandal
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, m.
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öffentliche Aufregung, öffentlicher Anstoß; auch das dazu führende Ereignis und die daraus resultierende gesellschaftliche Schande, Peinlichkeit
- welches dem religionfrieden gestrackhs zuwider unnd nicht ohne grosse empörung, unruhe, uff standt und sorgliche thättlichkheitten im heiligen reich abgehen würde. unnd seindt solche scandala mit höchstem vleiß zu praecavirn1598 Kratsch,Justiz Anh. 13
- wo nicht todesstrafe ... andictirt werden kann, wo auch nicht ein besonderer scandal zu heben oder ein warnendes exempel zu statuiren ist, soll die besiebnung und das blutgericht unterbleiben1729 Leiser,Strafgerichtsb. 75
- die blosse landesraͤumung ... pfleget hauptsaͤchlich zur vermeidung eines scandals anbefohlen ... zu werden1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 135