Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Skandal

Skandal

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
öffentliche Aufregung, öffentlicher Anstoß; auch das dazu führende Ereignis und die daraus resultierende gesellschaftliche Schande, Peinlichkeit
  • welches dem religionfrieden gestrackhs zuwider unnd nicht ohne grosse empörung, unruhe, uff standt und sorgliche thättlichkheitten im heiligen reich abgehen würde. unnd seindt solche scandala mit höchstem vleiß zu praecavirn
    1598 Kratsch,Justiz Anh. 13
  • wo nicht todesstrafe ... andictirt werden kann, wo auch nicht ein besonderer scandal zu heben oder ein warnendes exempel zu statuiren ist, soll die besiebnung und das blutgericht unterbleiben
    1729 Leiser,Strafgerichtsb. 75
  • die blosse landesraͤumung ... pfleget hauptsaͤchlich zur vermeidung eines scandals anbefohlen ... zu werden
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 135
unter Ausschluss der Schreibform(en):