Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sklavenhändler

Sklavenhändler

, m.

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(gewerbsmäßiger) An- und Verkäufer von Sklaven 
  • so wurde ich ... auf Gran ... fortgeschleppet; wo selbst ich heimlich an einen sclaven-haͤndler verkaufft worden
    C.v. Wallsdorf, Türkischer Landstürtzer (1664) 1
  • denn obgleich die sclavenhaͤndler monathlich bis auf 40 schillinge ihren matrosen bezahlen, ... so bekommen sie doch ... weniger, als auf jedem andern schiffe, weil die haͤlfte ihres soldes in schlechterm westindischen gelde bezahlt wird
    1802 Krünitz,Enzykl. 85 S. 471