Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Skribentenstube

Skribentenstube

, f.

Schreibzimmer, insb. Büro eines Skribenten (II) 
  • gestalt dann unseren pedellen und cantzley-dienern hiermit ernstlich befohlen wird, daß sie ... da sie jemanden fremdes ... in der secretarien- oder scribenten-stuben antreffen wuͤrden, solches unserem præsidenten ... so fort anmelden sollen
    1663 BrschwLO. II 256
unter Ausschluss der Schreibform(en):