Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Söderwerk

Söderwerk

, n.

Tätigkeit eines Söders; Salzsiedearbeit
  • das vermoͤge irer habender soder-ordnung ... keinem frembden ... zugelassen werden wollen, einig soderwerck allhie anzufangen
    1576 HanauBeschr. Anh. I 151
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