Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Söhnerin

Söhnerin

, f.

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wie Sohnsfrau 
  • ist kayser Carl ain bost kommen ..., dz sein sünere ... sey aines suns genesen
    um 1550 HallChr. 294
  • wo kinder mit elterlich erlangter ... bewilligung geheirathet haben, da werden die eltern ... des sohnes auch schuldig, die schwiegertochter (soͤhnerin) so gut als ein eigenes kind bei eintretender noth zu unterhalten
    1807 SammlBadStBl. II 510