Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Söhnerin
Artikel davor:
sogleich
Sohle
Sohlenmacher
Sohlenschauer
Sohlenstück
Sohlleder
Sohlpflock
Sohlschneider
Sohn
(Söhne'erbend)
Söhnerin
, f.
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wie Sohnsfrau
- ist kayser Carl ain bost kommen ..., dz sein sünere ... sey aines suns genesenum 1550 HallChr. 294
- wo kinder mit elterlich erlangter ... bewilligung geheirathet haben, da werden die eltern ... des sohnes auch schuldig, die schwiegertochter (soͤhnerin) so gut als ein eigenes kind bei eintretender noth zu unterhalten1807 SammlBadStBl. II 510
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