Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Söldnerei

Söldnerei

, f.

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Gesamtheit der Söldner; auch: Söldnerwesen
  • muͤsse er ... seine soͤldnerey zertrennen und die schloß L. und B. jedes nur mit 100 mann ungefaͤhrlich besetzen, darunter sollen in jedem 50 baier seyn
    1504 BairLT. XIV 519
  • wenn herzog A. und herzog W. den hintergang also willigen, sollen unsre raͤthe beyde partheyen dessen vereinen, daß sie ihre soͤldnerey uͤber die gemeine besatzung abstellen
    1505 BairLT. XV 27