Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sömmerei
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Sommerdeich
Sommerdiener
Sömmerei
, f.
I
koll.: wie Sommerkorn
- [hagelwetter:] die soͤmmerey hat eben diesen unfall erlittenLausitzisches Magazin 20 (1787) 244
II
Acker, auf dem im Frühjahr Sommerkorn ua. Feldfrüchte angebaut werden
bdv.:
Sommerfeld
- gleich nach dem herbst und habersäyet sollen ammann und vier gebieten zu zäunen und einzufrieden ... dessgleichen sollen sie tun die sümmereyen einzufristen1669 SchweizId. VII 984Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- damit die zu der pfrund gehörigen sömmereien mit größerem vorteil genutzt werdenum 1770 Berner Zs. f. Gesch. u. Heimatkunde 14 (1952) 88