Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sömmerei

Sömmerei

, f.


I koll.: wie Sommerkorn 
  • [hagelwetter:] die soͤmmerey hat eben diesen unfall erlitten
    Lausitzisches Magazin 20 (1787) 244
II Acker, auf dem im Frühjahr Sommerkorn ua. Feldfrüchte angebaut werden
bdv.: Sommerfeld
  • gleich nach dem herbst und habersäyet sollen ammann und vier gebieten zu zäunen und einzufrieden ... dessgleichen sollen sie tun die sümmereyen einzufristen
    1669 SchweizId. VII 984
  • damit die zu der pfrund gehörigen sömmereien mit größerem vorteil genutzt werden
    um 1770 Berner Zs. f. Gesch. u. Heimatkunde 14 (1952) 88