Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sohnssohn
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Sohlschneider
Sohn
(Söhne'erbend)
Söhnerin
Söhnin
Söhnlehen
söhnlich
Sohnschaft
Sohnsfrau
Sohnskind
Sohnssohn
, m.
männl. Enkelkind der männl. Linie
- die Romere ... gabin daz kůnigriche dem jůngeren Herodi, der ... was Agrippen sůnessůn1. Hälfte 14. Jh. (Hs.) AltdPred. I 145Faksimile - in Google Books
- auch die mutter oder stiefmutter soll nicht nehmen ... des stiefsons sons-son1570 Mecklenburg/Sehling,EvKO. V 237Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- daß nach dem koͤnig und den printzen von gebluͤthe nehlich dem sohns-sohn, bruͤdern, vettern und enckeln des koͤnigs ... die hertzoge den ersten rang haben1720 Lünig,TheatrCerem. II 1041Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wann bey der theilung einer erbschafft, es sey von dem vatter, der mutter oder den geschwisterten har, kein sohn, sohns-sohn, bruder oder bruders-sohn, und hiermit kein manns-stamme vorhanden ist, alsdann moͤgen die mutter, toͤchter oder schwestern ... diese mann-lehen wohl zu handen nemmen1762 BernStR. VII 2 S. 892Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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Sohnstochter
Sohnsweib
1(Soke)
2(Soke)
Sol
(Solagzucht)
Solawechselbrief
Sold
Soldament