Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Soldatentestament

Soldatentestament

, n.

letzter Wille eines Soldaten (II), der ohne die Einhaltung der für Testamente vorgeschriebenen Form gültig ist
  • einander gelegenheit hat es aber mit einem ritter- oder soldaten-testament oder der im gefangnuß ... auffgerichtet worden, ... welche alle, ... wenn man anders nicht kan, mit gewissen zeichen geschrieben werden koͤnnen
    Hörnigk,StellaNotar.3 I 157
  • soldaten-testament ... wird genennet, welches ein soldat, ohne beobachtung der vorgeschriebenen solennitaͤten machet
    1743 Zedler 38 Sp. 505
  • solchemnach ist als ein privilegiertes soldaten-testament, ... in denen rechten guͤltig zu achten, nicht nur wenn der officier und soldat vor den feind stehet ..., sondern auch, wenn bey einen schleunigen und unvermutheten ausmarsch aus dem stand quartier ... solche verordnung des letzten willens gemacht ist
    1747 SammlSchlesOrdn. II 512
  • daß ein soldat zu einem schriftlichen testament keine zeugen noͤthig habe, ist zwar nicht unbestritten, aber doch die richtigere meinung, weil die hand des testators ein hinlaͤnglicher beweis ist, und zu einem soldatentestament nichts weiter erfordert wird, als daß der wille des testators erwiesen sey
    1803 Höpfner,KommHeineccInst. 488
unter Ausschluss der Schreibform(en):