Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Soldateska

Soldateska

, f.

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Gesamtheit der Soldaten (II), Armee
  • daß der dreyßigste theil von allerley getraͤid, wie solches zu marckt gebracht wird, ... in die kriegs-magazin, zu unterhaltung der soldatesca, gelieffert werden solle
    1646 CAustr. I 96
  • damit die compagnie mit der soldatesca und bootsgesellen, die sie von nöthen haben möchte, accommodiret werde, wird sie hiermit privilegiret, in unsern landen und städten ... die trommel zu rühren und nothwendige völker anzunehmen
    1651 Schück,Kol.-Pol. II 30
  • [in Teutschland ist] kein gemeiner schatz kasten, keine offentliche soldatesca ..., sondern ein jeglicher von den staͤnden [gebrauchet] sich seiner macht, und einkuͤnfften seiner laͤnder nach belieben
    1667 Pufendorf,RZustand 233
  • weilen ... bey der soldatesca, hohen und niedern officiern, ja gemeinen soldaten ... gar gemein, daß einer den andern offtmahls um ganz liederlicher ursache willen zum duell ... heraußfordert, ... so soll hiemit ... verordnet seyn, daß niemand ... in dergleichen duellen ... den anderen verwunden [darf]
    1671 Emminghaus,CJGerm. II 388
  • der soldatesca [solle] alles ernsts anbefohlen werden, sich aller fernern thaͤtigkeiten, worauß grosse verbitterungen erwachsen koͤnnen, und das publicum hoͤchstschaͤdlich zuleyden haͤtte, gaͤntzlich zuenthalten
    1692 CAustr. I 365
unter Ausschluss der Schreibform(en):