Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Soldzahlung

Soldzahlung

, f.

Auszahlung des Soldatensoldes
  • er soll auch die houptlüt ... by irer mjt. im besten recommandiren vnd anhalten, damitt sy ouch vmb ire vssstehende soldzalung fürderlich mögend zallt werden
    1589 Arch. f.d. schweiz. Reformations-Geschichte 1 (1869) 764
  • ausländisches volk in das land zu führen ist noch viel weniger tunlich, weil dieses, wenn die soldzahlung und der kommiß ... nicht ordentlich ..., insolent ... wird und auch zu plünderungen schreitet
    um 1660 Stolz,WehrverfTirol 108 [urk.?]