Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Solidum

Solidum

, n.

Gesamtheit; Gesamtsumme, Gesamtschuld
  • so jemant ein weingarten hett ... vnd besetzt den wein dar inn wachsend mit einer nemlichen maß, vnnd wuͤchse weniger dann der testator gesagt hett, da kan der legatarius das solidum gantz vnd alles (was darin gewachsen ist) nit fordern, sonder můß mit der groͤsse begnuͤget sein, welchs vnd souil der weinberg ... gegeben hat
    1564 Gobler,Hexabibl. 175r
  • [ersetzung des schadens:] es kann sogar derjenige von den verbrechern ..., der das solidum bezahlet hat, nicht einmal seinen regreß an den uͤbrigen verbrechern ... nehmen, indem er durch die bezahlung des solidi nur dasjenige erfuͤllet hat, wozu er nach den gesetzen ... selbst gehalten war
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 164
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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