Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Solzieher

Solzieher

, m.

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für die Förderung der Sole zuständiger Arbeiter in einer Salzsiedestätte
  • die bornknechte (so in ertz-bischoffs E. thal-ordnung auch solzieher genennet werden)
    1670 Hondorff,HalleSalzw. 56
  • der salzleute fuͤrgesezte sind: der ober-salzgraf, ... die ober- und unterbornmeister ... die arbeiter sind solziher, born- und haalknechte, wuͤrker
    1757 Estor,RGel. I 227
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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