Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sommerfeld
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Sommerbeundzaun
Sommerbier
Sommerdeich
Sommerdiener
Sömmerei
Sommeresch
Sommerextraordinarium
(Sommerfahr)
2(Sommerfahre)
Sommerfahrt
Sommerfeld
, n.
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mit Sommerkorn bebautes bzw. dafür vorgesehenes Feld im Rahmen der Dreifelderwirtschaft
- welcher seine paufeld - nemlich das winderfeld und sumerfeld - ain iedliches zu gewendlicher pauzeit nicht anpaut ... ist verfallen der herrschaft 5 fl1532 OÖsterr./ÖW. XIII 10
- die weg in beschloßenen sommer- und winterfeldt seind umb 1 fl. verbotten1620 ZKulturg. 8 (1901) 177
- P.S.s hof soll alle jahr den hummeloxsen halten, und darf im winterfeld laufen biß uff st. georgen tag und im sommerfeld biß uff johanni1651 WürtLändlRQ. I 9Faksimile (ca. 42 KB)
- hat daß tumbcapitul den grossen zehnten alhir allein in zweyen feltern, alß winder- und sommerfelt, zu genießen1694 KirchheimW. 62
- ein jeder, welcher ackerbau hat, soll wenigstens zween monathe vor der gewoͤhnlichen bestellungs-zeit des braak- und sommer-feldes das erforderliche saat-korn ..., bei 2 thlr. strafe, ... anschaffen1756 BrschwWolfenbPromt. II 554Faksimile - digitalisiert im Rahmen der Sammlung "Freiburger historische Bestände - digital"
- in die sommerfelder ... werden nur solche getreidearten bestellet, die in dem fruͤhlinge gesaͤt und nach 4 oder 5 monaten wieder eingeerndtet werden ... so darf man ... niemals winterfruͤchte in die sommerfelder bestellen, weil die sommerfelder in dem vorhergehenden ganzen herbste mit dem vieh betrieben werden1758 v.Justi,Staatsw. I 574Faksimile (ca. 84 KB)
- daher nach der abtheilung des ackerbaues in sommer- winter- und brachfeld jeder theil die flur, die zelge oder der oesch heist1785 Fischer,KamPolR. II 609Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)