Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sommerfrönde

Sommerfrönde

, f.

im Sommer (I) zu leistende Fronarbeit
  • zu allen sommerfrönden, als heu, korren, haber einzuführen, seyn die unterthanen fünf wagen schuldig zu leisten
    1682 LuxembW. 670