Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sommergras
Artikel davor:
Sommergarbe
(Sommergast)
Sommergericht
Sommergerste
Sommergerstenzehnt
Sommergetreide
Sommergetreideernte
Sommergewand
Sommergilde
Sommergossensalz
Sommergras
, n.
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Weiderecht auf der Allmende (IV) im Sommer (I)
vgl.
Gras (I 2)
- wer vor ein pflugpferd bedränget ist und solches nicht 14 tage nacher maytag würcklich hat, so soll er keine gräßung dazu genießen; alleine hat er es vor selbiger zeit, so soll er sein volles sommergraß dazu haben1638 SchleswDorfO. 678