Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sommerhamen

Sommerhamen

, m.

ein Gerät bei der Flussfischerei
vgl. Setzhamen
  • bey dem tag allein das gantze jahr durch das zuggarn, der lichten sommer- und kresse-schragen des sommerhammens ... zu gebrauchen berechtigt seyn
    1599 Bamberg/UFrkFischerei. 265
unter Ausschluss der Schreibform(en):