Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sommerhofkleidung

Sommerhofkleidung

, f.

Sommerkleidung für Bedienstete eines Hofes (VIII 4) 
  • vorsprechen wir jhme [Hofkantor] zu seiner gantz jhärigen besoldung ... vf sein person ein vnser wintter vnd sommer hofkleidung 
    1571 Ruhnke,Hofmusikkoll. 31
  • wollen wir ihm [Hofmaler] ... so lange er in solchem unsern dienst sein ... wird, ... jährlich für eine person ihm unsere sommer- und winter-hofkleidung ausschneiden lassen
    1572 Braunschweig/ZDKulturg.2 4 (1875) 239
  • [wollen wir unßerm stiffts secretarien] zweihundert reichsthaller ... wie auch die gewonliche sommer- und winterhoffkleidungh ... reichen
    1595 ZWestf. 59, 1 (1901) 149
  • das ... du unser hof-schneider ihm [neu bestallten stadthalter und cammer-rath] auf fünff mann unsere sommer- und winter-hoff-kleidung reichest
    16. Jh. Moser,Hofr. II Beil. 66
  • versprechen wir ihme [Musiker der Hofkapelle] zu seiner jährigen besoldung ... eine sommer- und winter-hoffkleidung 
    1604 BrschwKapelle 151