Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sommerkleidung
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, f.
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(eine Ausstattung an) Dienstkleidung für den Sommer (I), auch abgelöst durch eine Geldzahlung für den Stoff; als Teil der Dienstbezüge von fürstlichen oder städtischen Bediensteten; Lundische sommer-kleidung Sommerkleidung aus englischem Tuch
bdv.:
Sommergewand,
Sommerkleid
- [den] dren borgerboden, deme buwmestere, des rades vischere, des rades arste C.L. unde den denren vor sesse Hagensche swarte lakene to sommercledinge 58 1/2 p. 6 s.1462 HildeshUB. VII 650Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- 1 fl. 4 alb., die H. ... zur sommer vnd winter kleydung den singer knaben vor 20 hemder ... zu macher lon verauslagt hatte1546 Pietzsch,HeidelbMusik 672
- wollen wir jme [Oberzeugmeister] jerlich so lanng dise bestellunge weret, zu dinstgelt gebenn vierhundert guͤldenn muͤnz ... deßgleichen die Lundische sommer-kleidunge uf vier personen reichenn1560 Moser,Hofr. II Beil. 64Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [zwei Stadtpfeifer erhalten zusätzlich Geld, weil sie] zu irer sommercleidunge geringer tuch bekommen denn ire gesellen1569 Wustmann,LeipzMusikg. I 159