Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sommerroß
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Sommerroggen
(Sommerroggenzehnt)
Sommerroß
, n.
Pferd, das auf der Sommerallmende geweidet werden darf
vgl.
Sommerkuh (I)
- diser summerross halben, wie auch der summerkhünen, soll ... nach nohtdurft auf ihren gehörigen allmenten ... gnug kraut undergeben werden1695 Niedersimmental 142Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"