Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sommerroß

Sommerroß

, n.

Pferd, das auf der Sommerallmende geweidet werden darf
  • diser summerross halben, wie auch der summerkhünen, soll ... nach nohtdurft auf ihren gehörigen allmenten ... gnug kraut undergeben werden
    1695 Niedersimmental 142
unter Ausschluss der Schreibform(en):